Anti-Belästigungsrichtlinie

 

1 Zweck der Richtlinie

Zweck dieser Richtlinie ist es, jegliche Form der Belästigung bei der Megatron GmbH zu unterbinden. Eine Belästigung am Arbeitsplatz ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. ² Die betroffene Person wird in ihrem Selbstwertgefühl und ihrer Freiheit beeinträchtigt und dadurch daran gehindert, sich am Arbeitsplatz wohl zu fühlen, ihre Fähigkeiten einzubringen und ihre Tätigkeit qualitativ hochwertig auszuüben. Damit wird eine rote Linie überschritten; daher werden Belästigungen bei der Megatron GmbH im Sinne einer Null-Toleranz- Politik strikt geahndet.

Die Megatron GmbH möchte dazu ermuntern, festgestellte oder vermutete Verstöße gegen diese Richtlinie an info@megatron-ps.de zu melden entweder unter Angabe des eigenen Namens oder über unser anonymes Meldefach. Es werden in keinem Falle Sanktionen gleich welcher Art gegen den in gutem Glauben Meldenden erfolgen.

 

2 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Megatron GmbH. Sie ist zwingend einzuhalten von allen Arbeitnehmern, Geschäftsführern, sonstigen leitenden Angestellten, freien Mitarbeitern und Mitarbeitern unserer Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Hersteller, Kooperationspartner, Dienstleister usw.).

 

3 Verbot von Belästigungen

Belästigung ist jedes Verhalten, das eine andere Person stört oder bedroht. Dies kann das Verspotten, Mobbing oder ständige Einmischung einer anderen Person einschließen, ebenso beleidigende Bemerkungen zu Herkunft, Religion, Erscheinungsbild, Geschlecht oder sexuelle Orientierung. Belästigungen dieser Art können persönlich oder auf elektronischem Wege wie Telefonanrufen oder E-Mails erfolgen. Eine besondere Form ist die sexuelle Belästigung, also unangemessene und unerwünschte sexuelle Annäherungen oder sexuelle Diskussionen. Dazu zählt auch das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von pornographischen Darstellungen. Besonders schwerwiegend ist eine Belästigung, wenn sie vom jeweiligen Vorgesetzen ausgeübt wird oder verbunden wird mit angeblichen beruflichen Nachteilen im Falle der Nichtduldung.

Jegliche Form der Belästigung ist bei der Megatron GmbH strikt untersagt. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, für ein angenehmes Betriebsklima zu sorgen. Belästigungen am Arbeitsplatz sind zu unterlassen.

 

4 Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtlinie

Ein Verstoß gegen die Vorgaben dieser Richtlinie durch einen Geschäftspartner kann die u.U. sofortige Beendigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zur Folge haben. Die Megatron GmbH behält sich zudem die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Ein Verstoß eines Arbeitnehmers oder eines Geschäftsführers oder sonstigen leitenden Angestellten der der Megatron GmbH gegen die Vorgaben dieser Richtlinie wird arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur u.U. außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Auch hier behält sich die Megatron GmbH zudem die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

 

² Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im Folgenden nur männliche Bezeichnungen verwendet; gemeint sind stets männliche, weibliche und diverse Personen.

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